Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB „DiWiKu“
Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) – Besucher, Teilnehmer, Mitglieder
Wording:
Mitglieder: Sind eigentlich Mitgliederprofile ( von Unternehmen , Hochschulen bis zu Selbständigen) aus dem D-A-CH – Bereich und anderen deutschsprachigen potentiellen Mitgliedern aus Europa, die von einem oder mehreren Personen (Teilnehmer) des Mitgliedsunternehmens gepflegt und bearbeitet werden.
Besucher: unregistriert, keine Anmeldung, kann nur sichten, was öffentlich sichtbar und nutzbar ist!
(registrierter) Teilnehmer: hat sich persönlich als Person angemeldet und Angaben zu seiner Person gemacht, die diese Person auch jederzeit wieder löschen kann. Nur als Teilnehmer kann man dann Mitglieder Tickets und Veranstaltungs Tickets erwerben!
Betreiber: Betreiber der Plattform DiWiKu ist der Betreiber (KB-Hein GmbH), aber es können auch Mitglieder über ihr Mitglieder Profil nach vorheriger Zustimmung und Einplanung des Betreiberseine Veranstaltung machen, dazu einladen und durchführen! Diese muss dann aber in der Verantwortung des Mitgliedes liegen!!Wie machen wir für den Besucher deutlich, dass der Betreiber auch ein Mitglied und nicht der Betreiber sein kann? Wie grenzen wir da die Verantwortung klar voneinander ab?
Betreiber: Ist immer die Konstruktionsbüro Hein GmbH, welcher dann auch als Administrator kommuniziert wird!
Dieses sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) des Betreibers (§ 3) der DiWiKu“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche durch den Betreiber angebotenen Leistungen, insbesondere für Mitglieder, Teilnehmer, Besucher, Betreiber mit Fachvortragenden, im folgenden Teilnehmer an der „DiWiKu“.
(2) Soweit der Betreiber sein Angebot künftig erweitert oder ändert, dann gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für künftige oder geänderte Angebote des Betreibers.
(3) Diese Bedingungen gelten ergänzend und ggfs. abweichend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der KB Hein GmbH.
(4) Geregelt sind hier alle Aktivitäten und Angebote auf der „DiWiKu“. Sämtliche in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen unterliegen diesen AGB.
(5) Weitergehende Leistungsbeschreibungen können sich aus den Formularen der DiWiKu ergeben.
§ 2 Vertragsbestandteile
Mit der Registrierung auf der Plattform werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) als verbindlich anerkannt.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Anmeldeformulare
- Datenschutzerklärung
§ 3 Betreiber
Betreiber der „DiWiKu“ ist:
Konstruktionsbüro Hein GmbH
Marschstrasse 25
D-31535 Neustadt
Telefon: +49 (0) 5032 / 94 87 5
Telefax: +49 (0) 5032 / 63 11 6
§ 4Teilnahmeberechtigung
Als Teilnehmer (Teilnehmer, Mitglieder) sind sowohl juristische als auch natürliche Personen zugelassen.
§ 5 Vertragsabschluss
1. Registrierung
(1) Eine Registrierung auf der Plattform DiWiKu erfolgt online über die Homepage unter folgenden Link (www.diwiku.de).
(2) Dies erfolgt online durch das vollständige Ausfüllen des Registrierformulars (persönliche Profilangaben) unter dem Menüpunkt „LOGIN/Registrieren“ und dem Absenden des ausgefüllten Antrages durch Klicken des Buttons „jetzt registrieren“.
(3) DerTeilnehmer erhält anschließend automatisiert eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die im Anmeldeformular hinterlegte E-Mail-Adresse.
4) Mit Bestätigung der Registrierung werden die Zugangsdaten freigeschaltet und der Teilnehmer kann sich mit den im Registrierformular hinterlegten Zugangsdaten über den Button „Log-in“ einloggen.
(5) Nach einer Registrierung haben Sie die Möglichkeit, eine Mitgliedsabo oder Tickets für Veranstaltungen zu buchen.
(6) Der Betreiber behält sich vor, nach individueller Prüfung Mitgliederprofile sowie Teilnehmer zu sperren sowie einzelne Profile zu löschen, sofern diese den ordnungsgemäßen Ablauf aus Sicht des Betreibers gefährden.
2. Teilnehmer (Registrierung und Anmeldung)
(1) Zunächst hat eine Registrierung zu erfolgen, Siehe 1.
(2) Nach einer Registrierung haben Sie als Teilnehmer die Möglichkeit, Tickets für Veranstaltungen zu buchen. Dies geschieht dadurch, dass Sie sich diese Tickets auf der Veranstaltungsseite in den Warenkorb legen, den Bestellprozess durchlaufen und auf kaufen klicken.
3. Mitglieder (Registrierung und Anmeldung)
(1) Zunächst hat eine Registrierung als Teilnehmer zu erfolgen, Siehe 1.
(2) Nach einer Registrierung haben Sie die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft zu buchen. Dies geschieht dadurch, dass Sie sich in ihrem persönlichen Teilnehmerprofil unter Mitglied eine Mitgliedschaft aussuchen und diese in den Warenkorb legen, den Bestellprozess durchlaufen und auf „kaufen“ klicken.
(3) Die Buchung eines Abos steht Verbrauchern nicht offen.
§ 6 Widerruf
Bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) steht Teilnehmern ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB) zu, sofern diese Verbraucher sind.
(2) Widerrufsbelehrung
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (§ 3) mit Hilfe von einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie als Verbraucher diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(5) Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie als Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)
– An Konstruktionsbüro Hein GmbH
Marschstrasse 25
D-31535 Neustadt
Telefon: +49 (0) 5032 / 94875
Telefax: +49 (0) 5032 / 63 11 6
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.
(6) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.
§ 7 Leistungen Betreiber
- Der Betreiber stellt einerseits die Plattform DiWiKu zur Verfügung, andererseits folgende einzelne Leistungen, welche auf der Plattform genauer definiert werden:
- Gegenüber Teilnehmern und Mitgliedern:
- Einräumung eines technischen Zugangs über den Log-in-Account des Teilnehmers oder Mitglieds.
- Zugang zum Teilnehmerbereichs, welcher durch den Mitgliederbereich ergänzt werden kann.
- Gegenüber allen Besuchern der Plattform:
- Einräumung eines technischen Zugangs
- Einräumung eines technischen Zugangs
- Betreiber sowie Fachvortragende gelten als Teilnehmer. Zusätzlich können mit diesen individualvertraglichen Abreden getroffen werden.
- Produkt- und/oder Firmenpräsentation
Ein Betreiber muss ein Mitglied mit Mitgliedsprofil sein, worüber dieser nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers eine Veranstaltung initiieren kann. Von dort kann dieser mit Dozenten Fachvorträge, Produktpräsentationen, Firmenpräsentationen vorstellen. Die Verantwortung für die Inhalte und die Art der Darstellung trägt das jeweilige Mitglied, welches die Veranstaltung durchführt. - Dem Betreiber liegt es frei, sein Angebot nachträglich zu ergänzen, zu erweitern, einzuschränken oder anderweitig abzuändern.
- Dem Betreiber ist es freigestellt, Mitglieder und Teilnehmer aus der DiWiKu auszuschließen.
- Diese Beschreibungen werden ergänzt über die Leistungsbeschreibungen
§ 8 Softwareüberlassung
(1) Der Betreiber stellt dem Teilnehmer für die Dauer dieses Vertrages einen Zugang zu der Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck hat der Betreiber die Plattform auf einem Server eingerichtet, der über das Internet für den Teilnehmer erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Plattform ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Betreibers unter www.diwiku.de.
(3) Der Betreiber beseitigt, bei Vorliegen eines Fehlers in der Software der Plattform DiWiKu nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Plattform die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Plattform unmöglich oder dauerhaft eingeschränkt ist.
(4) Der Betreiber entwickelt die Plattform laufend weiter und wird diese laufend durch Updates und Upgrades verbessern.
§ 9 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
(1) Der Betreiber räumt dem Teilnehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Plattform während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Teilnehmer nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(2) Teilnehmer sowie Mitglieder dürfen die Plattform nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen.
(3) Der Teilnehmer und das Mitglied erhält bei Anlage des Accounts Zugriff auf eine Grundversion . Zu dieser Grundversion kann er kostenpflichtige Zusatzmodule hinzubuchen. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Betreiber ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Dies darf die vertragsgemäße Leistung nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.
(6) Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs oder der Nutzungsrechte durch einen Teilnehmer oder im Falle unberechtigter Nutzungsüberlassung hat der Teilnehmer dem Betreiber auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
(6) Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsrechte oder den vereinbarten Nutzungsumfang kann der Betreiber die Zugangsberechtigung des Teilnehmer widerrufen und / oder den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann der Betreiber den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Betreiber kann dem Teilnehmer vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Betreiber nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate aufrechterhalten, wenn er nicht ohnehin fristlos gekündigt hat.
(7) Ein Anspruch des Betreibers auf Vergütung der über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
§ 10 Support
(1) Der Betreiber wird Anfragen zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Plattform und der weiteren Leistungen innerhalb der auf der Web-Site .de veröffentlichten Geschäftszeiten nach Eingang der jeweiligen Frage zeitnah telefonisch oder in Textform beantworten, wenn das technisch möglich ist. Bei Hackerangriffen oder anderen Unterbrechungen der Internetnutzung, sowie im Fall höherer Gewalt, die nicht durch den Betreiber verursacht sind, ist der Support in dieser Zeit so lange unterbrochen, wie die Störung besteht.
§ 11 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit sowie Leistungserbringung
(1) Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Teilnehmers wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren oder später eingetreten sind, ist ausgeschlossen.
§ 578b BGB bleibt unberührt.
(2) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Leistungen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen (z.B. Wartung; Update) zwingend notwendig ist.
§ 12 Störungen der Leistungserbringung, Höhere Gewalt
(1) Wenn eine Ursache, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik, Aussperrungen, Pandemien, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, behördliche sowie gerichtliche sowie behördliche Verfügungen und Untersagungen, die Termineinhaltung beeinträchtigen („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung. Über solche Störungen und dadurch bedingte Verschiebungen hat der Betreiber den Teilnehmer oder das Mitglied zu unterrichten.
(2) Erhöht sich durch eine Störung der Aufwand der Leistungserbringung, kann der Betreiber auch die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, sofern der Teilnehmer oder das Mitglied die Störung zu vertreten hat.
(3) Der Eintritt des Leistungsverzugs des Betreibers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Teilnehmer erforderlich. Gerät der Betreiber in Leistungsverzug, so kann der Teilnehmer oder das Mitglied gegen Vorlage eines Beweises für den Leistungsverzug pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises der ausgefallenen Leistung, insgesamt jedoch höchstens 5% des Leistungswertes der verspäteten Leistung. Dem Betreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Teilnehmer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 13 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf dem gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Speicherplätzen sowie in Eingabefeldern keine die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwundung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Teilnehmer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Betreibers.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Teilnehmer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(4) Unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers zur Datensicherung ist der Teilnehmer selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Sollte er wissentlich oder unwissentlich Schadsoftware in das System gebracht haben, muss er den Betreiber sofort informieren. Den Schaden trägt ebenfalls der Verursacher.
(6) Der Teilnehmer wird für den Zugriff auf die Plattform eine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort generieren, dies ist zur weiteren Nutzung der Dienste erforderlich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(7) Die von dem Teilnehmer oder Mitglied auf dem gegebenenfalls für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Teilnehmer oder das Mitglied räumt dem Betreiber hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte an den dafür vorgesehenen Stellen auf der Plattform über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln, sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(8) Der Teilnehmer hat Mängel unverzüglich, in detaillierter Form und unter Angabe aller zur Mängelerkennung notwendiger Informationen an den Betreiber zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, sowie die Auswirkungen und Erscheinungsform des Mangels.
§ 14 Aufzeichnung der Veranstaltungen und Weitergabe von Daten
(1) Die Vorträge auf der Plattform DiWiKu werden aufgezeichnet und gespeichert. Diese sind für Teilnehmer und Mitglieder auf der DiWiKu Ansehen und Anhören für Teilnehmer und Mitglieder stimmt der Vortragende mit seiner Bereitschaft, den Vortrag zu halten, zu.
(2) Ebenso stimmen sämtliche Teilnehmer und Mitglieder zu, dass Ihre Kontaktdaten Mitgliedern, deren Veranstaltungen besucht werden zur Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt werden.
§ 15 Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall einer durch den Teilnehmer zu verantwortenden, unberechtigten Inanspruchnahme einer Leistung des Betreibers, hat der Teilnehmer jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Teilnehmer die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Der Betreiber bleibt berechtigt, weitergehende Schäden geltend zu machen.
§ 16 Zahlung und Fälligkeit
(1) Alle genannten Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
(3) Erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ab 2024) erhält der Teilnehmer seinen Zugang bzw. das Ticket. Der Betreiber behält sich vor, diesen Zugang zu sperren, wenn der Rechnungsbetrag nicht bis zum unter (2) genanntem Fälligkeitstermin auf dem Konto des Betreibers eingegangen ist.
(4) Fertigstellung des Mitgliederprofils durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer bestätigt, dass er seine Mitgliedsprofile bis 3 Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung (sei es der jährliche Hein TT oder der Start bei DIWIKU) sowohl grafisch als auch mit Inhalten befüllt und in die „DiWiKu“ einstellt. Der Betreiber behält sich vor, im Falle des Termin-Verzugs und der Nicht-Befüllung das Mitgliedsprofil des Teilnehmers zu deaktivieren, so dass das Mitgliedsprofil weder sichtbar noch anwählbar ist.
(5) Einreichung der Fachvorträge für die „DiWiKu“ Webkonferenz
Der Teilnehmer bestätigt, dass er Titel und Kurzbeschreibung seiner Fachvorträge samt einem Foto des Referenten sowie der Kurzvita bis spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Vortrages einreicht. Der Betreiber behält sich vor, im Falle des Termin-Verzugs dem Teilnehmer sein Anrecht auf den Sprecher-Slot zu entziehen. In Absprache mit dem Betreiber können Titel, Beschreibung und Referent nach dem Einreichen des Titels im Ausnahmefall verändert werden. Der Aufzeichnung der Vorträge und deren Speicherung in der DiWiKu zum Ansehen und Anhören für Teilnehmer und Mitglieder stimmt der Vortragende mit seiner Bereitschaft, den Vortrag zu halten, zu.
§ 17 Nutzungsrechte/Urheberrechte
(1) Die Dienstleistungsangebote des Betreibers und insbesondere die über Mitglieder und Teilnehmer auch in der Rolle von Referenten zur Verfügung gestellten Dienstleistungen wie zum Beispiel Vorträge, Dokumentationen, Webinare, Videoaufzeichnungen, Tonaufzeichnungen, Power-Point-Präsentationen u. a. sind in der Regel marken- oder urheberrechtlich geschützt. Hat das Mitglied Daten auf seinem Bereich in der DIWiKu veröffentlicht, so muß das Mitglied sicherstellen, dass er die Bild-, Produkt- und Textrechte dazu hat. Bei Nichtbeachtung hat das Mitglied die Verantwortung dafür und muss den Schaden eigenständig ausgleichen.
(2) Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonst gewerbliche Nutzung der Dienstleistungsangebote durch den Teilnehmer oder das Mitglied (ev. auch als Betreiber) ist nicht gestattet, außer für den Fall, dass der Betreiber als auch das jeweilige Mitglied, der Betreiber und die Teilnehmer einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 18 Preise
Die Preise für Tickets sind in der Preisliste in den Teilnehmerprofilen hinterlegt.
§ 19 Datenschutz
Der Teilnehmer nimmt die Datenschutzerklärung des Betreibers zur Kenntnis. Die Datenschutzerklärung ist unter https://diwiku.de/datenschutz abgelegt.
§ 20 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand liegen am Sitz des Betreibers, sofern der jeweilige Vertragspartner Unternehmer ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.
§ 21 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 22 Salvatorische Klausel
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) Regelungslücken enthalten, verpflichten sich die Parteien zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zu vereinbaren, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.